DLTS IT-Engineering Malessa

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und -tätigkeiten, die zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und DLTS IT-Engineering Malessa (Auftragnehmer) stattfinden.

2 Änderungen

Über jegliche Änderungen der AGB werden die Auftraggeber schriftlich per E-Mail informiert. Neue, respektive angepasste AGB werden vom Auftraggeber automatisch angenommen, wenn dieser nicht innerhalb von 4 Wochen bei schriftlich Widerspruch einlegt. Es gilt das Absendedatum der E-Mail.

3 Allgemeine IT-Dienstleistungen

Der Auftragnehmer berät und unterstützt den Auftraggeber und ggf. seine(n) IT Dienstleister bei der Konzeption, dem IT-Betrieb, der Serverwartung, der Installation und Konfiguration von Serversoftware und Serversystemen, sowie der dazugehörigen Anwendungen und Programme und schult nach Bedarf Personal. Die Dienstleistung schließt Tätigkeiten in Form von Softwareentwicklung zur Verbesserung oder Veränderung bestehender Systeme und Anwendungen, sowie der Entwicklung neuer Komponenten nach individuellen Bedürfnissen mit ein.

Der Auftragnehmer führt erteilte Aufträge in eigener Verantwortung aus. Dabei hat der Auftragnehmer die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen, unterliegt aber keinem Weisungs- oder Direktionsrecht des Auftraggebers. Er hat jedoch fachliche Vorgaben des Auftraggebers soweit zu beachten, als diese erforderlich sind, um die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung und das vereinbarte Vertragsziel zu erreichen. Softwareentwicklung die Inhaltlich über die Gewährleistung des bestehenden IT- Betriebs und dessen Qualität in Bezug auf Sicherheitsaspekte oder stabilen IT-Betrieb hinausgeht, wird mit dem Auftraggeber nur nach Absprache und Auftragserteilung vorgenommen.

Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wird weder durch Angebote noch durch Verträge begründet. Es obliegt dem Auftragnehmer für das Abführen von Steuern, insbesondere Umsatz- und Einkommensteuer, und von etwaigen Sozialversicherungsbeiträgen Sorge zu tragen.

Soweit kein anderweitiger Dienstleistungsvertrag vorliegt und Dienstleistungen vom Auftragnehmer auf Rechnung erbracht werden, gelten nachfolgende Bestimmungen:

IT-Dienstleistungen werden in der Regel Montag - Sonntag im Zeitraum von 8:00- 20:00 Uhr erbracht. Ausnahmen sind im Bedarfsfall möglich. In Bedarfszeiten von 20:00 - 22:00 Uhr sowie von 07:00 - 08:00 Uhr wird ein Aufwandsausgleich von +25%, zu Zeiten von 22:00 - 1:00 und 6:00-7:00 +50% und zwischen 01:00 und 6:00 von 100% veranschlagt.

4 Vergütung

Aufwandsbezogene IT-Dienstleistungen

Aufwandsbezogene IT-Dienstleistungen werden in Zeiteinheiten, im Viertelstundentakt abgerechnet. Zeitaufwände beziehen sämtliche Verwaltungs- oder Dokumentationsaufwände, welche zusätzlich zur erbrachten Leistung entstehen mit ein.

In der Regel liegt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein vereinbarter Individualvertrag vor, dessen Bestimmungen mit Vorrang zu behandeln sind.

Liegt kein Individualvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor, so gelten nachstehende Preise für Zeiteinheiten:

  • Softwareentwicklung: 30 €
  • Administration: 30 €
  • Consulting: 25 €
  • Support : 22,5 €
  • Schulung (Gruppen): 100 €

Alle Preise werden zzgl. mit der gesetzlichen Umsatzsteuer versehen.

IT-Dienstleistungen basierend auf Zeitabschnitten

Leistungen basierend auf dem Ablauf zeitlicher Abschnitte, sind nach dem Ablauf des Zeitabschnittes (§ 614 BGB) zu entrichten. Derartige Leistungen sind individuell vertraglich vereinbart.

Rechnungsstellung

Rechnungen werden vom Auftragnehmer an den Auftraggeber nach erbrachter Leistung elektronisch per E-Mail zugesandt.

5 Weitergeleitete Aufträge

Im Falle einer Weiterleitung eines Auftrages an Geschäftspartner der Auftragnehmers, übernimmt der Auftragnehmer für die Leistungen bzw. die Produkte der Geschäftspartner keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Weiterleitungen werden nur in Absprache mit dem Auftraggeber vorgenommen.

6 Angebote

Angebote sind freibleibend, unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Erhalt des Angebots, soweit im Angebot nicht anders angegeben. Es gilt das Angebotsdatum im Angebotsdokument der E-Mail. Die Preise gelten netto zzgl. der gesetzlichen USt.

7 Vertragsangelegenheiten

Ein Vertrag endet, wenn:

  • die Leistung vollständig erbracht bzw. der Vertrag erfüllt wurde
  • der Auftraggeber fristgerecht und schriftlich kündigt
  • der Auftragnehmer seine Beratungstätigkeit einstellt
  • der Auftragnehmer den Vertrag fristgerecht und schriftlich kündigt
  • der Auftragnehmer verstirbt

Ein Vertrag ist erst dann gültig, wenn der Auftraggeber diesen schriftlich und mit seiner Unterschrift bestätigt hat.

8 Vertragsdurchführung

IT-Beratungen erfolgen am Telefon, per E-Mail oder in Videokonferenzen. Die Form wird anlassbezogen gemeinsam vereinbart. Allgemeine IT-Dienstleistungen, die Betriebsunterstützung sowie die Serverwartung werden grundsätzlich remote / via Fernwartung erbracht. Der Auftragnehmer erhält dafür alle notwendigen Zugangs- und Administrationsberechtigungen sowie die notwendigen Zugriffsrechte und Accounts.
Vor-Ort-Leistungen müssen separat vereinbart werden.

9 Nutzungsrecht

Soweit bei der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer Urheberrechte begründet werden, steht dem Auftraggeber das unbeschränkte Nutzungsrecht ohne zusätzliche Kosten zu. Da Nutzungsrecht schließt das Recht auf Veränderungen zum eigenen Zwecke durch Drittanbieter ein. Eine Weiterverbreitung an Dritte oder zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Eine Ausnahme bilden hierbei als frei verwendbar deklarierte Urheberrechte.

10 Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Der Haftungsumfang ist wie folgt beschränkt:

Maximal Vermögensschäden: 300.000 € Maximal Datenschutzverstöße: 125.000 €

Der Auftragnehmer übernimmt keinen Hardwaresupport oder die Gewährleistung für die eingesetzten Komponenten oder Software.

Für die eingesetzte Hardware und Software müssen bei Bedarf des Auftraggebers, also für Gewährleistungs- und Supportansprüche, separate Vereinbarungen mit den jeweiligen Herstellern oder deren Partnern abgeschlossen werden.
Für den Auftraggeber eigens entwickelte Software in jeglicher Form übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung. Die Benutzung durch den Auftraggeber erfolgt auf eigenes Risiko. Der Auftragnehmer übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftungsansprüche.

11 Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)

Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer vertrauliche Informationen zu überlassen. Um einen möglichst umfassenden Schutz dieser vertraulichen Informationen zu gewährleisten, wird Folgendes vereinbart:

1 Vertraulichkeit

  1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle während der Dauer dieser Vereinbarung mitgeteilten technischen und nichttechnischen Informationen, Vertragsunterlagen sowie andere schriftliche Unterlagen, die die Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem o. g. Zweck austauschen, sofern sie nicht als nicht vertraulich deklariert worden sind. Die Parteien verpflichten sich, während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung keine ihnen jeweils offengelegten, vertraulichen Informationen anderen als den unmittelbar mit der von den Parteien zur Erreichung des Zweckes der Zusammenarbeit befassten Personen zur Verfügung zu stellen. Ferner verpflichten sich die Parteien, die vertraulichen Informationen weder zu veröffentlichen, an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen bzw. geschäftlich zu verwerten. Kopien und Reproduktionen jeglicher Art sind nur zulässig, soweit diese zur Erzielung des Zwecks dieser Vereinbarung unabdingbar sind.
  2. Die vertraulichen Informationen nebst Kopien und Reproduktionen bleiben Eigentum der offenlegenden Partei.
  3. Falls der Informationsempfänger kraft Gesetzes verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen gegenüber einer Behörde offenzulegen, wird er die offenlegende Partei unverzüglich vor der Offenlegung unterrichten und die vertrauliche Information so offenlegen, dass die Vertraulichkeit bis zu dem gesetzlich notwendigen und zulässigen Maß gewahrt bleibt.
  4. Der Informationsempfänger wird die vertraulichen Informationen innerhalb seiner Organisation nur denjenigen Personen offenlegen, die durch die Zielsetzung dieser Vereinbarung davon Kenntnis erlangen müssen. Er wird diese Personen über die in dieser Vereinbarung aufgeführten Pflichten unterrichten und sie verpflichten, diese zu beachten.

Aus dem Abschluss dieser Vereinbarung kann der Informationsempfänger keinen Anspruch auf Offenlegung bestimmter Informationen herleiten.

2 Dauer

  1. Diese Vereinbarung tritt zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in Kraft und ist jederzeit schriftlich kündbar. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung hat der Informationsempfänger die ihm zugängig gemachten Informationen für zwei Jahre vertraulich im Sinne dieser Vereinbarung zu behandeln.
  2. Nach Abschluss der gemeinsamen Aktivitäten gibt jede Partei die jeweils empfangenen vertraulichen Informationen und Kopien davon zurück bzw. löscht diese, sofern eine Rückgabe nicht möglich ist.
  3. Die Rückgabepflicht entfällt, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen, sowie für automatisch angefertigte Sicherungskopien des elektronischen Datenverkehrs.

12 Zahlungsmethoden

Für Privatkunden ist die Zahlungsmethode der Vorkasse in Form einer Banküberweisung vorgesehen.
Für Geschäftskunden ist die Bezahlung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen ohne Abzüge vorgesehen.
Für Geschäftskunden mit dauerhaftem Dienstvertrag ist der in dem Vertrag ausgewiesene Turnus mit zugehörigen Zeitangaben, ohne extra ausgewiesene Rechnung, mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen vorgesehen.
Der Auftraggeber ist mit Abschluss eines Vertrages verpflichtet, den gesamten Rechnungsbetrag fristgerecht, ohne Abzüge und restlos auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
Geschieht dies nicht oder nicht fristgerecht, so werden Mahnungen ausgesprochen und Mahngebühren erhoben.

13 Mahnungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vereinbarten Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen. Es gilt das Rechnungsdatum der zugehörigen Rechnung oder das Absendedatum der zugehörigen E-Mail. Das zukünftigere Datum ist das entscheidende. Nach 10 Tagen wird die erste Mahnung schriftlich ausgesprochen. In dieser wird der Auftraggeber aufgefordert, den ausstehenden Rechnungsbetrag innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, so wird eine zweite Mahnung schriftlich ausgesprochen. In dieser wird der Auftraggeber aufgefordert, den ausstehenden Rechnungsbetrag plus 15,00 € Verwaltungsgebühr innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, so wird eine dritte Mahnung (letzte Frist) schriftlich ausgesprochen. Der Auftraggeber wird darin aufgefordert, den ausstehenden Rechnungsbetrag plus 15,00 € Verwaltungsgebühr plus 3% des ausstehenden Rechnungsbetrags innerhalb von 7 Tagen zu begleichen.
Erfolgt nach der letzten Frist (dritte Mahnung) kein Zahlungseingang, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das Verfahren vor das amtliche Gericht zu tragen oder die Forderungen an ein Inkassounternehmen zu transferieren.

14 Schlussbestimmungen

  1. Die für die Durchführung eingesetzten Technologien und Verfahren wurden in Laborumgebungen geprüft. Dennoch wird keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Funktionsfähigkeit dieser übernommen und es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung und Durchführung auf eigenes Risiko erfolgt.
  2. Diese Vereinbarung bleibt im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen.
  3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist geltendes deutsches Recht maßgebend.
  4. Beide Vertragspartner sind sich einig, dass ein vorliegender Vertrag abschließend ist und keine anderen, auch keine mündlichen, Abreden getroffen wurden. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte die Vereinbarung unvollständig sein, so wird der Inhalt der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.